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| Jugendschutz im K*U*P*E*R |
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Sehr geehrte Eltern, liebe jugendliche Gäste, wir halten uns in unserer Diskothek streng an das Jugendschutzgesetz. Das Jugendschutzgesetz soll mit seinen Vorschriften Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen schützen und Eltern und Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren müssen unser Haus um 24 h verlassen. Für Jugendliche unter 18 Jahren herrscht nun ein generelles Rauchverbot. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Es dürfen keine Spiritousen getrunken werden. Um Jugendlichen unter 18 Jahren den Besuch von Diskotheken und Tanzveranstaltungen auch nach 24 h zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen. Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen sich laut § 1 Abs.1 Nr. 4 auch nach 24 h in einer Diskothek aufhalten: Erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs.1 Nr. 4) Eine Person über 18 Jahre kann im Auftrag einer personensorgeberechtigten Person (Eltern, Elternteil) die Betreuung der Jugendlichen übernehmen. Dadurch werden z.B. Altersbeschränkungen beim Besuch von Tanzveranstaltungen aufgehoben. Diese Aufgabe verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken, nicht rauchen und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Unserem Personal muss beim Betreten der Diskothek unaufgefordert eine von den Eltern (Personensorgeberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden. Diese gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis des Jugendlichen und des Erziehungsbeauftragten.
Achtung! Trotzdem ist der Verzehr von Spirituosen nur in Begleitung der Personensorgeberechtigten, beispielsweise der Eltern, gestattet. Alkoholische Getränke wie Weine, Biere und Sekt sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten laut Jugendschutzgesetz erlaubt. Für weitere Informationen können Sie, sehr geehrte Eltern und Ihr liebe jugendliche Gäste, Euch an den Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Emsland wenden, sowie weitere Informationen auf www.emside.de anschauen: Jugendschutzgesetz Das vollständig ausgefüllte Formular muss zu jeder Veranstaltung von allen 16- und 17jährigen mitgebracht und dem Securitypersonal unaufgefordert übergeben werden. Da wir stets die Angaben überprüfen, muss sowohl die Telefonnummer der Eltern als auch der eigene Personalausweis, sowie der Personalausweis der mindestens 18jährigen Begleitperson vorhanden sein. Die 16- und 17jährigen Gäste, die ein solches Formular nicht dabei haben, müssen die Diskothek wie gewohnt um 24 Uhr verlassen! Download => Formular (PDF) zum Ausdrucken und Ausfüllen |